Zur Zeit des Faustrechtes übten die Görlitzer eine strenge Gerichtsbarkeit, um sich der Wegelagerer und Strauchdiebe zu erwehren, und manch wilder Ritter endete am städtischen Galgen.
So hatten die Görlitzer auch einst einen armen Knappen gefangen und vor den Richter gebracht. Solange sie ihn in Güte befragten, beteuerte er seine Unschuld. Unter der Folter der Daumenschrauben und der Streckbank aber ... |